vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nebenintervention im Rechtsmittelverfahren

wobl 1997/117wobl 1997, 278 Heft 11 und 12 v. 20.11.1997

§ 18 Abs 1 ZPO: Die Nebenintervention kann solange erklärt werden, als die Hauptsache noch nicht rechtskräftig erledigt ist; daher auch noch im Berufungs- und Revisionsverfahren. War das Berufungsverfahren bereits beendet, das Revisionsverfahren beim OGH jedoch noch nicht anhängig, so entscheidet das ErstG über die Zulässigkeit der Nebenintervention.

OGH 24. 9. 1996, 5 Ob 2087/96i (LG für ZRS Wien, 35 R 433/95)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!