Im März 2026 wurde der Verordnungsentwurf zur sog ,EU Inc‘ vorgelegt. Damit soll ein optionales (‚28.‘) Regime für Kapitalgesellschaften umgesetzt werden. Die gewählte Gesetzgebungsgrundlage könnte das Vorhaben aber bedrohen: Um die Realisierungschancen zu erhöhen, stützt sich die Kommission anstelle des bisher für neue Gesellschaftsrechtsformen einschlägigen Art 352 AEUV nun erstmals auf Art 114 AEUV. Ersterer erfordert Einstimmigkeit im Rat, Letzterer nicht. Lassen sich die Rechtsgrundlagen tatsächlich so leicht austauschen? Der vorliegende Beitrag nimmt die EU Inc unter die Lupe und gelangt zum Schluss, dass der Vorschlag in gegenwärtiger Form auf tönernen Füßen steht.

