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Lohnfuhrvertrag; Rechtsnatur

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2026/84wbl 2026, 259 Heft 5 v. 30.6.2026

Art 6 CMR, § 425 UGB

Ein Lohnfuhrvertrag ist ein gesetzlich nicht geregelter gemischter Vertrag, der sich aus Elementen der Fahrzeugmiete und der Arbeitnehmerüberlassung zusammensetzt. Er unterliegt nicht den Bestimmungen des UGB über den Frachtvertrag und den Sonderfrachtrechten. Der Lohnfuhrunternehmer haftet dem Auftraggeber somit nur nach den Grundsätzen des Miet- und Überlassungs-(Dienstverschaffungs)vertrags.

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