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Aufzeichnung der Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2026/78wbl 2026, 252 Heft 5 v. 30.6.2026

§ 26 Abs 1 AZG, § 11 Abs 1 KA-AZG

Bei Bestehen eines Stechuhr-Kontrollsystems, das eine zeitunmittelbare Erfassung ohne Möglichkeit einer späteren Änderung der Aufzeichnung sicherstellt, kann einem Gegenbeweis etwa in Form von Zeugenaussagen, nur dann Gewicht zukommen, wenn im Betrieb neben dem Stechuhr-Kontrollsystem ein weiteres Kontrollsystem besteht, aus dem sich die tatsächlichen Arbeitszeiten ergeben.

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