vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kartellrecht: Zur Anordnung einer Hausdurchsuchung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2026/72wbl 2026, 216 Heft 4 v. 26.5.2026

§ 12 Abs 1 WettbG

Begründet ist ein Verdacht dann, wenn er sich begründen, also rational nachvollziehbar dartun lässt. Dafür müssen Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz genannten Wettbewerbsbestimmungen

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!