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Gesamtvertretung Privatstiftung; Weitergabe der Vertretungsbefugnis eines organschaftlichen Gesamtvertreters an einen anderen mittels Spezialvollmacht

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2026/49wbl 2026, 157 Heft 3 v. 30.4.2026

§ 17 PSG

Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.

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