§ 17 PSG
Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.
§ 17 PSG
Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.
