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Ausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2026/47wbl 2026, 155 Heft 3 v. 30.4.2026

§ 879 ABGB, § 2d AVRAG, § 11b AVRAG, § 49a ASGG

Wird eine entgeltliche Ausbildung ohne Verpflichtung einer Vertragspartei vereinbart, nach Abschluss der Ausbildung einen Arbeitsvertrag anzubieten oder einzugehen, finden auf eine vereinbarte Rückzahlungspflicht der Ausbildungskosten § 2 d AVRAG und § 11 b AVRAG keine Anwendung.

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