Diesmal: Die Kommission stellt im Dezember gleich zwei Legislativvorschläge zur Fortführung ihrer Simplifizierungsbestrebungen vor. Zum einen sollen mit dem sog „Umweltomnibus“ zahlreiche umweltbezogene Rechtsakte vereinfacht und präzisiert werden; zum anderen soll mit dem sog „Grids Package“ der europäische Rechtsrahmen für Energienetze überarbeitet werden. Daneben hatte sich der EuGH im Dezember mit zwei Vorabentscheidungsersuchen im digitalen Bereich zu befassen: In der Rs C-492/23 analysierte er das Verhältnis der Haftungsbefreiungen nach der E-Commerce-RL zu den Verpflichtungen nach der DSGVO für Betreiber von Online-Marktplätzen. Mit seinem Urteil in der Rs C-34/24 entwickelte der EuGH seine bisherige Rsp zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit nationaler Gerichte nach der EuGVVO im Zusammenhang mit Verbandsklagen wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße im digitalen Raum weiter.

