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Markenrecht: Verfahrensunterbrechung und Verwechslungsgefahr

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2025/150wbl 2025, 554 Heft 9 v. 16.10.2025

§ 29b Abs 4 MSchG, § 190 ZPO, § 192 Abs 2 ZPO, § 30 Abs 1 Z 2 MSchG

§ 29b MSchG kennt zwei verschiedene Unterbrechungstatbestände, wobei Abs 4 die Unterbrechung nach seinem Wortlaut ins (gebundene) Ermessen stellt und (wie auch § 35 Abs 5 MSchG iVm § 119 PatG) auf § 190 ZPO verweist.

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