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Bucheinsicht durch Gläubiger nach Löschung der GmbH

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/129wbl 2025, 479 Heft 8 v. 10.9.2025

§ 91 GmbHG, § 93 GmbHG

Das in § 93 Abs 4 GmbHG geforderte rechtliche Interesse eines Gläubigers an der Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft ist durch die Bescheinigung einer gegen die Gesellschaft bestehenden Forderung ausreichend dargelegt.

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