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Zeitausgleichsvereinbarung – kein Rücktritt des Arbeitnehmers

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/127wbl 2025, 477 Heft 8 v. 10.9.2025

§ 10 AZG, § 19 AZG, § 20 AZG

Ein Rücktritt des Arbeitnehmers von einer Zeitausgleichsvereinbarung wegen Erkrankung ist auch dann nicht zulässig, wenn der Zeitausgleich auch den Zweck hat, eine besondere Arbeitsbelastung des Arbeitnehmers auszugleichen.

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