Diesmal: Das von der Europäischen Kommission eingeleitete Verfahren gegen Apple und Meta im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act wurde mit Nichteinhaltungsbeschluss beendet. Ein Teil des Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung wurde verabschiedet und sieht wesentliche Änderungen in Sekundärrechtsakten vor, die in einigen Mitgliedstaaten jedoch bereits umgesetzt wurden. Der EuGH legt den Tatbestand der Arbeitnehmerfreizügigkeit zugunsten einer österreichischen Rechtsanwaltsanwärterin aus und sieht in der Regelung der „praktischen Verwendung“ nach der RAO einen Verstoß gegen Unionsrecht.

