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Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Vereinbarung einer Zahlungsfrist von mehr als 60 Kalendertagen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2025/72wbl 2025, 280 Heft 5 v. 29.5.2025

Art 3 Abs 5 der RL 2011/7/EU des EP und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung)

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