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Irreführende Bewerbung „um 0 Euro“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2025/68wbl 2025, 237 Heft 4 v. 30.4.2025

Z 20 Anh UWG, § 2 Abs 4 UWG, § 2 Abs 6 Z 3 UWG

Ergibt sich aus dem Gesamteindruck der Ankündigung, dass zwar für (Teil-)Leistungen kein Entgelt verlangt wird, deren Inanspruchnahme aufgrund der Begleitumstände aber gerade nicht „gratis, umsonst oder kostenfrei“ für den Umworbenen ist, liegt kein Verstoß vor.

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