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Nachträgliche Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch das Verwaltungsgericht unzulässig

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2025/18wbl 2025, 67 Heft 1 v. 31.1.2025

§ 16 VStG, § 42 VwGVG

Wird von der belangten Behörde keine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und dagegen nur vom Beschuldigten Beschwerde erhoben, steht einer Erhöhung oder erstmaligen Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch das Verwaltungsgericht das Verschlechterungsverbot entgegen (§ 42 VwGVG).

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