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Verjährung Abschlussprüferhaftung; Organverflechtungen mit Prüfgesellschaften

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/12wbl 2025, 52 Heft 1 v. 31.1.2025

§ 275 Abs 5 UGB, § 1489 ABGB

Bei der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB handelt es sich um eine lex specialis zur allgemeinen Verjährungsvorschrift des § 1489 ABGB, die als objektive, von der Kenntnis des Schadens und des Schädigers unabhängige Frist nicht nur die kurze, sondern auch die lange Frist des § 1489 Satz 2 1. Variante ABGB verdrängt.

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