Mit BGBl I 2017/153 hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt für Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Arbeitsrecht gesetzt. Dazu zählen auch die relativ zwingenden Kündigungsfristen und -termine in § 1159 ABGB. Durch Kollektivverträge können allerdings für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, davon abweichende Regelungen getroffen werden. Diese Ausnahmeregelung bereitet erhebliche rechtliche und faktische Probleme. Der folgende Beitrag fasst den Meinungsstand und die Problematik dieser Ausnahmeregelung zusammen und behandelt die Entwicklung der Judikatur und ihre Folgewirkungen.

