vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVP-Pflicht von Seilbahnen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2025/204wbl 2025, 745 Heft 12 v. 30.12.2025

Anhang 1 Z 10 lit e UVP-G 2000

Sowohl aus dem Zweck der UVP-RL als auch aus der offenen Formulierung der lit h in Z 10 des Anhangs II der UVP-RL ergibt sich klar, dass auch außerhalb von Schigebieten projektierte Seilbahnen, die zumindest vorwiegend der Personenbeförderung dienen, als Infrastrukturvorhaben dem Tatbestand in Anhang II Z 10 lit h unterliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!