Das österreichische Schiedsverfahrensrecht gewährt den Parteien weitreichende Freiheit bei der Wahl des anwendbaren Rechts. Diese Gestaltungsfreiheit erstreckt sich nicht nur auf staatliche Rechtsordnungen, sondern auch auf sonstige „Rechtsregeln“, etwa Handelsbräuche oder religiös geprägte Normensysteme. Zugleich ist die Autonomie der Parteien durch die zwingenden Grenzen des österreichischen Rechts, insb des ordre public begrenzt. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie sich die Spannung zwischen Rechtswahl und staatlicher Wahrung fundamentaler Rechtswerte ausprägt, welche Rolle der Ausschluss einer révision au fond spielt und weshalb die Anerkennung der Parteiautonomie stets im Lichte der Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung verstanden werden muss.

