§ 879 ABGB, § 1159 ABGB, § 20 AngG
Das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers darf durch vertragliche Gestaltungen nicht unbillig erschwert werden. Eine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer erhaltene Provisionsakonti zurückzuzahlen hat, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von fünf Jahren beendet wird, ist rechtsunwirksam.

