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Patentrecht/Verfahrensrecht: Zum Beginn der Frist nach § 156 Abs 3 PatG

RechtsprechungWettbewerbs- und Immaterialgüterrechtwbl 2025/168wbl 2025, 619 Heft 10 v. 20.11.2025

§ 156 Abs 3 PatG

§ 156 Abs 3 PatG hat einen zwingenden Charakter, weswegen ein RevRekurs gegen einen Beschluss des RekursG zulässig ist, mit dem ein die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 156 Abs 3 PatG anordnender Beschluss des ErstG in eine Antragsabweisung abgeändert wurde. Nichts anderes kann für die Stattgabe eines auf § 156 Abs 3 4. Satz PatG gestützten Fortsetzungsantrags durch das RekursG gelten.

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