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Dritthaftung von Sachverständigen (gegenüber Anleihegläubigern), deren Expertisen erkennbar Abschluss- bzw Sacheinlagenprüfern als Arbeitsgrundlage dienen sollen; Markenwertgutachten; Überschuldungsprüfungen; wissentlich unrichtige Expertisen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2025/166wbl 2025, 612 Heft 10 v. 20.11.2025

§ 1295 ABGB, § 1299 ABGB, § 1300 ABGB, § 1301 ABGB, § 69 IO, § 12 StGB, § 163a StGB

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