§ 24 HVertrG, Art 17 RL 86/653/EWG
Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertG setzt das Vertragsverhältnis überdauernde Vorteile durch vom Handelsvertreter zugeführte Neukunden, die zu einer Wertsteigerung des Unternehmens führen, voraus.
OGH, 21.05.2025, 7 Ob 54/25d

