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Keine Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über Entlassungsgründe

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/161wbl 2025, 604 Heft 10 v. 20.11.2025

§ 870 ABGB

Die arbeitsrechtliche Treuepflicht begründet keine Pflicht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einvernehmliche Auflösung allfällige Entlassungsgründe mitzuteilen. Eine solche Aufklärungspflicht besteht auch nicht für Angestellte in leitender Funktion.

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