Art 8 Abs 2 der RL 2006/115/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (kodifizierte Fassung) und Art 16 Abs 2 Unterabs 2 der RL 2014/26/EU des EP und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt iVm den Art 17 und 52 der Charta der Grundrechte der EU

