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Eigengeschäft Makler; personelle und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/199wbl 2024, 746 Heft 12 v. 23.12.2024

§ 6 Abs 4 MaklerG

Beim Eigengeschäft muss es an einer verdienstlichen, den Vertragsabschluss fördernden Vermittlungstätigkeit des Maklers fehlen, weil in diesen Fällen der Makler selbst – tatsächlich oder wirtschaftlich betrachtet – zum Vertragspartner wird und daher „in eigener Sache“ verhandelt, nicht aber einen Vertragsabschluss vermittelt.

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