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Firmenbuch; Voraussetzungen einer Eintragung gemäß § 6 SanktG

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/196wbl 2024, 738 Heft 12 v. 23.12.2024

§ 2 SanktG, § 6 SanktG, Art 2 VO (EU) 269/2014

Die Eintragung in das Firmenbuch, dass das Vermögen der betreffenden Person oder Einrichtung eingefroren ist, setzt entweder einen Rechtsakt nach § 2 SanktG oder ein Einfrieren der Vermögenswerte aufgrund unmittelbar anwendbarer Sanktionen der EU voraus.

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