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Kartellrecht: Bestpreisklauseln als keine notwendige Nebenabrede und zur Marktabgrenzung auf Plattformmärkten

RechtsprechungEuroparechtwbl 2024/188wbl 2024, 726 Heft 12 v. 23.12.2024

Art 101 AEUV, VO (EU) Nr 330/2010 der Kommission vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

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