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Zum urheberrechtlichen Schutz eines Messestandes

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2024/183wbl 2024, 681 Heft 11 v. 29.11.2024

§ 1 UrhG, § 3 Abs 1 UrhG

Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist nicht der Stil, die Technik, oder der dem Werk zugrundeliegende, aber noch ungeformte Gedanke, sondern nur die eigenpersönliche körperliche Formung und Festlegung einer schöpferischen Idee.

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