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Vorläufige Wirksamkeit eines erstinstanzlichen Urteils

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/82wbl 2022, 287 Heft 5 v. 25.5.2022

§ 105 ArbVG, § 61 Abs 1 Z 1 ASGG

Wird die Kündigung des Arbeitgebers infolge einer erfolgreichen Kündigungsanfechtungsklage durch das Erstgericht aufgehoben, bleibt das Arbeitsverhältnis vorläufig aufrecht. Der Arbeitnehmer kann daher während dieses Zeitraums keine Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen seinen Arbeitgeber geltend machen.

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