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Krasse Fehlbeurteilung der Parteierklärung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/72wbl 2022, 239 Heft 4 v. 27.4.2022

§ 7 Abs 2 VwGVG, § 63 Abs 4 AVG

Auf die Zurückziehung einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht ist die Judikatur des VwGH zum Berufungsverzicht bzw der Zurückziehung von Berufungen nach § 63 Abs 4 AVG zu übertragen. Die Berufungszurücknahme muss ausdrücklich, das heißt eindeutig (zweifelsfrei) erklärt werden.

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