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Gewinnausschüttung GmbH & Co KG; Gewinnverwendungsbeschluss; Auslegung Gesellschaftsvertrag

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/46wbl 2022, 164 Heft 3 v. 25.3.2022

§ 120 UGB, § 121 UGB, § 122 UGB, § 167 UGB, § 168 UGB, § 169 UGB, § 907 Abs 9 UGB

Nach einem Wechsel im Mitgliederbestand der Personengesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag objektiv auszulegen, weil dem neu hinzutretenden Gesellschafter nur die Erklärungstatbestände, auf denen die Gesellschaft beruht, als Vertrauensgrundlage zur Verfügung stehen.

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