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Jahresabschluss; zivilrechtliche Folgen der (Nicht-)Aufnahme von Forderungen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/26wbl 2022, 113 Heft 2 v. 25.2.2022

§ 863 ABGB, § 1375 ABGB, § 1444 ABGB, § 277 UGB, § 278 UGB, § 279 UGB

Allein aus der Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Forderung in den Jahresabschluss können keine besonderen zivilrechtlichen Wirkungen gegenüber einem Dritten (wie etwa Anerkenntnis oder Verzicht) abgeleitet werden.

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