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Aufseher im Betrieb

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/24wbl 2022, 111 Heft 2 v. 25.2.2022

§ 333 Abs 4 ASVG

Als Aufseher im Betrieb kann ein Arbeitnehmer nur dann qualifiziert werden, wenn ihm besondere Überwachungs- und Kontrollbefugnisse übertragen sind. Die allgemeine Verpflichtung, die körperliche Unversehrtheit Dritter nicht zu beeinträchtigen, begründet keine Aufsehereigenschaft.

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