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Kein Rückersatz von Ausbildungskosten

RechtsprechungArbeitsrechtem.Univ.-Prof. Dr. Konrad Grillbergerwbl 2022/22wbl 2022, 105 Heft 2 v. 25.2.2022

§ 7 ABGB, § 167 Abs 3 ABGB, § 879 Abs 1 ABGB, § 2 d AVRAG, § 9 BAG, § 17 BAG, § 81 ZÄG

Eine Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten mit minderjährigen Arbeitnehmern bedarf nur der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und nicht auch einer gerichtlichen Genehmigung.

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