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Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Wien

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/16wbl 2022, 60 Heft 1 v. 26.1.2022

Art 112 B-VG, Art 118 Abs 4 B-VG, § 337 Abs 1 GewO

In der Gewerbeordnung wird der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen, womit dieser auch dann in gewerberechtlichen (von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehenden) Angelegenheiten aufrecht bleibt, wenn er durch den Landesgesetzgeber (für Landesmaterien) ausgeschlossen wurde.

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