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Strafbemessung bei mehrfachen Einzeltathandlungen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/13wbl 2022, 60 Heft 1 v. 26.1.2022

§ 19 Abs 1 VStG, § 26 Abs 1 Z 1 LSD-BG

Die Auffassung, für mehrfach unterlassene Meldungen nach dem LSD-BG sei nur eine Geldstrafe zu verhängen, steht im Einklang mit der hg Rsp (VwGH 18.1.2021, Ra 2020/11/0206, mwN) und mit § 26 Abs 1 LSD-BG idF BGBl I 174/2021.

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