vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2021, 499 Heft 9 v. 27.9.2021

1. Verfassung

a) Vorrang des Rechts der Union vor dem Recht der MS?

Der polnische Verfassungsgerichtshof stellte in einem Beschluss fest, die vom Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf die Arbeitsweise der Justiz angeordneten einstweiligen Maßnahmen seien nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar1)1)Statement 21/3762 vom 15.7.2021.. Bereits zuvor hatte das Deutsche Bundesverfassungsgericht Kritik daran geübt, dass der EuGH Entscheidungen der EZB ohne eigene Würdigung durchwinke2)2)Urteil des 2. Senats BVR 859/15 vom 5. Mai 2020: „3. Bei der Berührung fundamentaler Belange der MS, wie dies bei der Auslegung der Verbandskompetenz der Europäischen Union und ihres demokratisch legitimierten Integrationsprogramms in der Regel der Fall ist, darf die gerichtliche Kontrolle die behaupteten Absichten der Europäischen Zentralbank nicht unbesehen übernehmen. (142)“. S auch wbl 2021, 377.. Mit diesen beiden E wird der Grundsatz, dass EU-Recht Vorrang vor dem staatlichen Recht hat, in Frage gestellt. Freilich war dieser Vorrang nicht im Vertrag verankert worden und erst allmählich erkämpft:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!