vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Besonderer Schutz der Gemeinden bei Rechtsgeschäften zur aktiven Schuldenbewirtschaftung?*)*)Der Beitrag widmet sich einzelnen Aspekten des Rechtsstreites zwischen der Klägerin Stadt Linz und der Beklagten BAWAG PSK im Verfahren auf Zwischenfeststellung der Ungültigkeit eines von der Klägerin abgeschlossenen Swap-Geschäfts, in dem das OLG Wien auf dessen Ungültigkeit erkannt hat (31.3.2021; 2R 10/21m). Das Verfahren, dessen Verlauf (Schriftsatzwechsel und Urteile des HG Wien und des OLG Wien) über https://www.linz.at/politik/99520.php abrufbar ist , gibt Anlass, die grundsätzlich „verwaltungsfreundliche“ Rechtsprechung zu hinterfragen und in der Judikatur durchaus vorhandenen Ansätzen nachzugehen, die den Weg zu einer ausgewogenen Lösung zwischen Schutzinteresse der Gemeinde und Verkehrsschutz weisen.

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. Dr. Josef Aicherwbl 2021, 481 Heft 9 v. 27.9.2021

Der Beitrag beschäftigt sich mit der von der hL zu Recht kritisierten, auf § 867 ABGB gestützten Judikatur, wonach ein vom Bürgermeister ohne entsprechender gemeindeinterner Willensbildung abgeschlossenes Geschäft bis zu einer allfälligen Genehmigung durch das zuständige Innenorgan unwirksam ist. Dabei wird gezeigt, dass jene Ansätze, die der OGH entwickelt hat, um diese verwaltungsfreundliche Grundtendenz im Einzelfall im Interesse eines Vertrauensschutzes des Geschäftspartners abzuschwächen, durchaus ausbaufähig sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte