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Zum Schutz einer bekannten Marke

RechtsprechungMarkenrechtwbl 2021/143wbl 2021, 472 Heft 8 v. 12.8.2021

§ 10 Abs 2 MSchG

Der Schutz der bekannten Marke setzt keine Verwechslungsgefahr voraus, sondern nur eine solche Ähnlichkeit, dass das Publikum die Zeichen gedanklich miteinander verknüpft. Die einander gegenüberstehenden Zeichen müssen deshalb einander gleich oder ähnlich sein, weil es typischerweise nur dadurch zu einer Rufausbeutung, Rufbeeinträchtigung oder Verwässerung der bekannten Marke kommen kann.

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