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Höchstpersönliches Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat; Erlöschen; Entsendungsdauer

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/119wbl 2021, 409 Heft 7 v. 27.7.2021

§ 30c GmbHG

Ein im Gesellschaftsvertrag namentlich genannten Gesellschaftern eingeräumtes Entsendungsrecht ist höchstpersönlich und damit unübertragbar. Es erlischt mit dem Verlust der Gesellschafterstellung und zwar auch dann, wenn der Anteilserwerber zu demselben Konzern gehört.

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