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Verfahrensrecht: Zuständigkeit für Klagen aus einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Schaden, der ausschließlich in einem Vermögensverlust besteht

RechtsprechungEuroparechtwbl 2021/112wbl 2021, 392 Heft 7 v. 27.7.2021

Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)

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