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Betriebsschließung: Dingliche Wirkung und Verhältnismäßigkeitsprüfung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2021/104wbl 2021, 356 Heft 6 v. 25.6.2021

§ 23 Wr Wettengesetz

Bereits die in § 23 Abs 5 Wr Wettengesetz angeordnete Einbeziehung des jeweiligen Inhabers der Betriebsstätte spricht für eine dingliche Wirkung von Verfügungen der Betriebsschließung nach dem Wr Wettengesetz. Sowohl einer über eine Betriebsschließung ergangenen Verfügung gemäß § 23 Abs 3 Wr Wettengesetz als auch einem darüber ergangenen Bescheid nach Abs 4 par cit kommt daher dingliche Wirkung zu.

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