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Abberufung Liquidator aus wichtigem Grund; Ersatzernennung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/98wbl 2021, 352 Heft 6 v. 25.6.2021

§ 89 Abs 2 GmbHG, § 91 Abs 1 GmbHG

Wenn der Liquidator nicht für die zeitgerechte Aufstellung und Zustellung der in § 91 Abs 1 GmbHG verlangten Bilanzen sorgt, kann dies einen wichtigen Grund zur Ersatzernennung bilden.

Die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung von Liquidatoren vorliegt, ist eine ErmessensE.

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