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Zur Parteistellung des Revisionsverbandes im Firmenbuchverfahren

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/78wbl 2021, 293 Heft 5 v. 15.5.2021

§ 14 Abs 3 FBG, § 10a Abs 1a WGG, § 33 WGG, § 37 WGG

Dem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband kommt im Firmenbuchverfahren, das eine gemeinnützige Bauvereinigung betrifft, die Parteistellung nach § 14 Abs 3 FBG auch dann zu, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft hat.

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