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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2021, 261 Heft 5 v. 15.5.2021

1. Binnenmarkt

a) Technische Normen

Die Überwachung und Meldung von Daten betreffend den Ausstoß von Abgasen der in der Union zugelassenen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, wurde im Jahr 2019 neu geregelt und trat mit 1. Jänner 2020 in Kraft1)1)VO (EU) 2019/631 vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der VOen (EG) Nr 443/2009 und (EU) Nr 510/2011.. Das war die Gelegenheit, die 2 DurchführungsVOen2)2)VOen (EU) Nr 1014/2010 der Kom über die Erfassung und Meldung von Daten über die Zulassung neuer Personenkraftwagen gem der VO (EG) Nr 443/2009, ABl L 293/2010, 15 und DurchführungsVO (EU) Nr 293/2012 der Kom über die Überwachung der Zulassung neuer leichter Nutzfahrzeuge gem der VO (EU) Nr 510/2011 und die Übermittlung von Daten über diese Zulassungen, ABl L 98/2012, 1. zu vereinfachen und in einer einzigen DurchführungsVO zusammenzufasssen3)3)DurchführungsVO (EU) 2021/392 der Kom über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen gem der VO (EU) 2019/631 des EP und des Rates und zur Aufhebung der DurchführungsVO (EU) Nr 1014/2010, (EU) Nr 293/2012, (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 der Kom..

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