vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Begründung des Provisionsanspruches („Überhangprovision“)

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/44wbl 2021, 175 Heft 3 v. 15.3.2021

§ 8 HVertrG

Die Anwartschaft auf eine Provision wird mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts begründet und steht dem Handelsvertreter als sogen „Überhangprovision“ auch für jene Geschäfte zu, die erst nach Beendigung des Handelsvertretervertrages erfüllt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!