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Wiedereinsetzung bei unvorhergesehenem Ereignis am Ende der Rechtsmittelfrist

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2021/219wbl 2021, 727 Heft 12 v. 20.12.2021

§ 33 VwGVG

Auch ein erst am letzten Tag der Frist eingetretenes unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis kann das Recht auf Wiedereinsetzung begründen, weil der

Partei die Rechtsmittelfrist uneingeschränkt bis zum letzten Augenblick zur Verfügung steht.

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