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Markenrecht: Zur Benutzung eines mit der Marke eines Dritten identischen oder dieser ähnlichen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen, für die diese Marke eingetragen ist, identisch oder ihnen ähnlich sind, im geschäftlichen Verkehr

RechtsprechungEuroparechtwbl 2020/161wbl 2020, 517 Heft 9 v. 15.9.2020

Art 5 Abs 1 der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken

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