vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kartellrecht: Zu einer Vereinbarung, die den Wettbewerb sowohl ihrem Zweck als auch ihrer Wirkung nach beschränkt

RechtsprechungEuroparechtwbl 2020/83wbl 2020, 264 Heft 5 v. 15.5.2020

Art 101 Abs 1 AEUV

Art 101 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass bei ein und demselben wettbewerbswidrigen Verhalten davon ausgegangen wird, dass es eine Einschränkung des Wettbewerbs iS dieser Bestimmung sowohl bezweckt als auch bewirkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte